Förderungsmaßnahmen

 

Du möchtest einen Indiaca Event durchführen?

 

Du möchtest Indiaca in deinem Verein einführen? Oder in einer Schule ?

 

Der Indiaca Förderverein kann dir helfen und deine Aktion finanziell oder mit Sachleistungen unterstützen!

(Richtlinien siehe unten)

 

 

 

 

Schicke uns einfach eine detaillierte Beschreibung deiner Aktion mit Angaben zu Inhalten, Teilnehmern, Kosten und Höhe der benötigten Unterstützung. Der Vorstand wird über deinen Antrag zeitnah entscheiden!

 

Antrag per Mail an Anja Michelatsch.

 

Aktuelle Förderrichtlinien zum Download als PDF

 

Förderrichtlinien des Indiaca-Förderverein Deutschland e.V. (IFVD)

 

1.      Fördermaßnahmen haben grundsätzlich auf der Basis des in der Satzung festgelegten Vereinszweckes zu erfolgen.

 

2.    Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, Fördermaßnahmen zu beschließen, die nicht oder in anderer Weise in den nachfolgenden Richtlinien enthalten sind, sofern sie dem Vereinszweck entsprechen.

 

3.      Die Förderung von Veranstaltungen und Maßnahmen in der Sportart Indiaca und von internationalen Begegnungen in der Sportart Indiaca kann insbesondere erfolgen durch Zuschüsse an Ausrichter der vorgenannten Veranstaltungen, durch Bezuschussung entsprechender Lehrgänge für Spieler und Schiedsrichter, durch Bezuschussung von Fahrtkosten, durch die Bereitstellung von Sportkleidung für die Spieler und Schiedsrichter sowie für die Bezuschussung der Unterkünfte von Spielern und Schiedsrichtern.

 

4.    Darüber hinaus kann der IFVD eigene Angebote im Bereich der Jugend- und Nachwuchsarbeit entwickeln und unterhalten, beispielsweise durch die Durchführung von Jugendlagern und Förderung des Indiaca-Schulsports.

 

5.    Bei allen Maßnahmen der Förderung ist auf Nachhaltigkeit zu achten.

 

6.    Förderungen erfolgen ausschließlich für Einzelmaßnahmen. Förderungen von Dauerprojekten sind nicht zulässig.

 

7.    Ordentliche Mitgliedsvereine des IFVD werden bei Förderungen gegenüber Nichtmitgliedsvereinen vorrangig berücksichtigt.

 

8.      Förderanträge sind vor der Maßnahme schriftlich an den Vorstand zu richten.

Anträge sollen folgende Angaben enthalten:         

-  Ansprechpartner (Name,  Postadresse des Vereins und der Kontaktperson, Tel.-Nr. und Email-Adresse)

-  Zeitraum der Maßnahme

-  Ort der Maßnahme

-  Inhalte und Ziele der Maßnahme

-  Anzahl der geplanten Teilnehmer

-  Geplante Gesamtkosten der Maßnahme (Finanzierungsplan)

-  Geplanter Eigenanteil der Teilnehmer

-  Angaben über weitere beantragte oder gewährte Zuschüsse

 

Ein Antragsformular wird auf der Homepage des IFVD als Download zur Verfügung gestellt.

 

Mit der Förderung wird die Anforderung an den Antragsteller verbunden, über das Ergebnis der durchgeführten Maßnahme innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Maßnahme dem Vorstand des IFVD schriftlich zu berichten.

 

9.      Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt in einer Vorstandssitzung oder in sonst geeigneter Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

Bei der Entscheidung sind folgende Prioritäten zu beachten:

 

a)      Förderung der Jugendarbeit in der Sportart Indiaca, Förderung des Schulsports, Förderung der Deutschen Indiaca-Jugendmeisterschaften und des Indiaca Jugendworldcup

b)     Förderung von Indiaca-Nationalmannschaften, Indiaca-Nationaltrainern und von internationalen Indiaca-Schiedsrichtern

c)      Förderung von Vereinen, die an Indiaca Worldcups und anderen internationalen Indiacawettkämpfen oder Indiacabegegnungen teilnehmen.

d)     Sonstige Maßnahmen

 

              Die Förderanträge sind in der Weise, in der sie gestellt werden, zu prüfen und zu bescheiden. 

              Änderungen von Anträgen können nur durch die Antragsteller erfolgen. Bei Geldzuwen-

              dungen sind Reduzierungen von beantragten Summen möglich.

 

10.   In allen Angelegenheiten, denen der Vorstand besondere Bedeutung beimisst, ist eine Entscheidung der Mitgliederversammlung herbeiführen.

 

11.   Die Mittel des Fördervereins sollen zeitnah verwandt werden, die Bildung von Rücklagen hat zu unterbleiben. Die Mitgliederversammlung kann zur Finanzierung von größeren Veranstaltungen, beispielsweise der Förderung internationaler Wettkämpfe, abweichend beschließen.   

 

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 13. Juni 2015 in Wattenscheid

Anpassung Punkt 8 (kursiv) durch die Mitgliederversammlung am 03.06.2016 in Malterdingen