Förderungsmaßnahmen
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Du möchtest einen Indiaca Event durchführen? Du möchtest Indiaca in deinem Verein einführen? Oder in einer Schule ? Der Indiaca Förderverein
kann dir helfen und deine Aktion
finanziell oder mit Sachleistungen unterstützen! (Richtlinien siehe unten) |
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Schicke uns einfach eine detaillierte Beschreibung deiner Aktion mit
Angaben zu Inhalten, Teilnehmern, Kosten und Höhe der benötigten Unterstützung.
Der Vorstand wird über deinen Antrag zeitnah entscheiden!
Antrag per Mail an Anja Michelatsch.
Aktuelle
Förderrichtlinien zum Download als PDF
Förderrichtlinien
des Indiaca-Förderverein Deutschland e.V. (IFVD)
1.
Fördermaßnahmen haben grundsätzlich auf der
Basis des in der Satzung festgelegten Vereinszweckes zu erfolgen.
2. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, Fördermaßnahmen
zu beschließen, die nicht oder in anderer Weise in den nachfolgenden
Richtlinien enthalten sind, sofern sie dem Vereinszweck entsprechen.
3.
Die Förderung von Veranstaltungen und
Maßnahmen in der Sportart Indiaca und von internationalen Begegnungen in der
Sportart Indiaca kann insbesondere erfolgen durch Zuschüsse an Ausrichter der
vorgenannten Veranstaltungen, durch Bezuschussung entsprechender Lehrgänge für
Spieler und Schiedsrichter, durch Bezuschussung von Fahrtkosten, durch die
Bereitstellung von Sportkleidung für die Spieler und Schiedsrichter sowie für
die Bezuschussung der Unterkünfte von Spielern und Schiedsrichtern.
4. Darüber hinaus kann der IFVD eigene Angebote
im Bereich der Jugend- und Nachwuchsarbeit entwickeln und unterhalten, beispielsweise
durch die Durchführung von Jugendlagern und Förderung des Indiaca-Schulsports.
5. Bei
allen Maßnahmen der Förderung ist auf Nachhaltigkeit zu achten.
6. Förderungen erfolgen ausschließlich für Einzelmaßnahmen.
Förderungen von Dauerprojekten sind nicht zulässig.
7. Ordentliche Mitgliedsvereine des IFVD werden
bei Förderungen gegenüber Nichtmitgliedsvereinen vorrangig berücksichtigt.
8.
Förderanträge sind vor der Maßnahme schriftlich an den Vorstand zu richten.
Anträge sollen folgende Angaben
enthalten:
- Ansprechpartner
(Name, Postadresse des Vereins und der
Kontaktperson, Tel.-Nr. und Email-Adresse)
- Zeitraum
der Maßnahme
- Ort
der Maßnahme
- Inhalte
und Ziele der Maßnahme
- Anzahl
der geplanten Teilnehmer
- Geplante
Gesamtkosten der Maßnahme (Finanzierungsplan)
- Geplanter
Eigenanteil der Teilnehmer
- Angaben
über weitere beantragte oder gewährte Zuschüsse
Ein Antragsformular wird auf der Homepage des
IFVD als Download zur Verfügung gestellt.
Mit der Förderung wird die Anforderung an den Antragsteller
verbunden, über das Ergebnis der durchgeführten Maßnahme innerhalb von zwei
Monaten nach Beendigung der Maßnahme dem Vorstand des IFVD schriftlich zu
berichten.
9.
Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt
in einer Vorstandssitzung oder in sonst geeigneter Abstimmung mit einfacher
Mehrheit.
Bei der Entscheidung sind folgende
Prioritäten zu beachten:
a)
Förderung der Jugendarbeit in der Sportart
Indiaca, Förderung des Schulsports, Förderung der Deutschen
Indiaca-Jugendmeisterschaften und des Indiaca Jugendworldcup
b)
Förderung von Indiaca-Nationalmannschaften, Indiaca-Nationaltrainern
und von internationalen Indiaca-Schiedsrichtern
c)
Förderung von Vereinen, die an Indiaca
Worldcups und anderen internationalen Indiacawettkämpfen
oder Indiacabegegnungen teilnehmen.
d)
Sonstige Maßnahmen
Die
Förderanträge sind in der Weise, in der sie gestellt werden, zu prüfen und zu
bescheiden.
Änderungen von
Anträgen können nur durch die Antragsteller erfolgen. Bei Geldzuwen-
dungen sind Reduzierungen von beantragten Summen möglich.
10.
In allen Angelegenheiten, denen der Vorstand
besondere Bedeutung beimisst, ist eine Entscheidung der Mitgliederversammlung
herbeiführen.
11.
Die Mittel des Fördervereins sollen zeitnah
verwandt werden, die Bildung von Rücklagen hat zu unterbleiben. Die
Mitgliederversammlung kann zur Finanzierung von größeren Veranstaltungen,
beispielsweise der Förderung internationaler Wettkämpfe, abweichend
beschließen.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 13. Juni 2015 in
Wattenscheid
Anpassung Punkt 8 (kursiv) durch die Mitgliederversammlung am
03.06.2016 in Malterdingen